Krankheitskosten von der Steuer absetzen: Der Guide für Privatversicherte
von Rahma Hassan · Gründerin pia®, LL.B. Steuerrecht & M.A. Wirtschaft und Management veröffentlicht am 21.06.2026
Das Wichtigste in Kürze:
Krankheitskosten, die du selbst trägst, kannst du als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen – sobald sie deine individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Die größte Hürde ist nicht das Steuerrecht, sondern die Belege. Mit einem digitalen Archiv wie pia® hast du alle Gesundheitsausgaben eines Jahres in Sekunden zusammen.
Das Geld, das im Schuhkarton verschwindet
Jedes Frühjahr dasselbe Bild: Die Steuererklärung steht an, und irgendwo müssten doch noch die Arztrechnungen von letztem Jahr sein. In der Schublade? Im Ordner? Auf dem Handy? Was man nicht findet, kann man nicht absetzen – und so verschenken Privatversicherte Jahr für Jahr Geld ans Finanzamt. Nicht, weil ihnen das Geld nicht zusteht, sondern weil der Beleg fehlt.
Was du als Privatversicherte:r absetzen kannst
Selbst getragene Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören typischerweise:
Arzt- und Zahnarztrechnungen, die du selbst zahlst
Zuzahlungen und Eigenanteile (z. B. Zahnersatz, Brille, Hilfsmittel)
Medikamente auf ärztliche Verordnung
Fahrtkosten zu Behandlungen
Selbstbehalte, die deine PKV nicht erstattet
Wichtig: Absetzbar ist nur, was du selbst getragen hast – also nicht der Teil, den PKV oder Beihilfe erstattet haben.
Die zumutbare Belastung – die Hürde, die viele unterschätzen
Das Finanzamt berücksichtigt Krankheitskosten erst oberhalb deiner individuellen zumutbaren Belastung. Wie hoch diese Grenze ist, hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Erst der Betrag darüber wirkt sich steuerlich aus.
Genau hier liegt ein psychologischer Stolperstein: Weil die ersten Euro „nicht zählen", verlieren viele die Motivation, überhaupt zu sammeln. Dabei gilt das Gegenteil: Je vollständiger deine Belege, desto eher überschreitest du die Grenze – und ab dann zählt jeder weitere Euro. Wer nur die Hälfte seiner Belege findet, bleibt vielleicht knapp darunter und geht komplett leer aus.
Der entscheidende Faktor heißt: Vollständigkeit
Die gute Nachricht: Du musst kein Steuerprofi werden. Du musst nur lückenlos sammeln – das Übrige macht dein Steuerprogramm oder dein:e Berater:in. Und lückenloses Sammeln ist exakt das, was analog scheitert und digital trivial wird.
So hast du alle Belege auf Knopfdruck
Mit der kostenlosen pia® App entsteht dein Steuer-Nachweis nebenbei, das ganze Jahr über:
pia® Scan: Jede Rechnung sofort erfasst – auch Apothekenquittungen, die auf Thermopapier sonst verblassen.
Archiv & Tracking: Alle Gesundheitsausgaben durchsuchbar, nach Person und Datum sortiert.
Sicher: Verschlüsselt, DSGVO-konform, in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
Im Frühjahr ziehst du dir deine Jahresübersicht – statt einen Nachmittag im Aktenordner zu verbringen.
Lade pia® jetzt kostenlos herunter und registriere dich. Ab dem ersten Scan baust du dein Steuer-Archiv für 2026 auf – Beleg für Beleg, ganz ohne Aufwand. Alle Funktionen kostenlos. Mehr Infos auf pia-health.de.
Tipp: Bevor du eine Rechnung einreichst, prüfe mit dem kostenlosen PKV-Erstattungsrechner, ob Einreichen oder Selbstzahlen (Stichwort Beitragsrückerstattung) für dich klüger ist – denn nur selbst getragene Kosten sind absetzbar.
Häufige Fragen: Krankheitskosten und Steuer
Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?
Selbst getragene Kosten wie Arztrechnungen, Zuzahlungen, verordnete Medikamente und Fahrtkosten – soweit sie nicht erstattet wurden und deine zumutbare Belastung übersteigen.
Brauche ich die Belege im Original?
Das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Ein gut geführtes digitales Archiv wie pia® liefert dir jeden Beleg in Sekunden.
Zählt der Teil, den die PKV erstattet hat?
Nein. Absetzbar ist nur, was du tatsächlich selbst getragen hast.
Wie hilft mir pia® bei der Steuer?
pia® archiviert alle deine Rechnungen durchsuchbar und sicher – so hast du deine Jahresausgaben für die Steuererklärung jederzeit vollständig parat.
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Für deinen individuellen Fall wende dich an eine:n Steuerberater:in.
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Über die Autorin
Rahma Hassan – Gründerin & CEO von pia®, LL.B. Steuerrecht und M.A. Wirtschaft und Management. Rahma ist selbst privat versichert und schreibt über PKV, Beihilfe und alles, was Privatversicherten den Papierkram erleichtert. [Mehr über Rahma](https://pia-health.de/about-pia/about-the-founder)